Herzlich Willkommen
Der Inhaber des Sachverständigen-Ing.-Büro Häcker wurde durch die Ingenieurkammer Sachsen, Annenstraße 10, 01067 Dresden zum vereidigten Sachverständigen für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung und vereidigten Sachverständigen für Straßenverkehrsunfälle bestellt. Weiterhin ist der Inhaber durch die IHK Saarland zertifizierter Havariekommissar.
Aus folgenden Gründen wird ein Kfz-Sachverständiger benötigt:
Wir über uns
Das Sachverständigeningenieurbüro Häcker wurde von Dipl.-Ing.(FH) Johannes Häcker im Januar 1991 gegründet. Herr Johannes Häcker leitete das Büro bis zum 31.12.2001.
Ab dem 01.01.2002 übernahm Herr Dipl.-Ing.(FH) Henry Hummel das Sachverständigeningenieurbüro Häcker.
Herr Hummel hat 1985 sein Hochschulstudium für Maschinenbau beendet. Er war als Ingenieur für Instandhaltung tätig.
Seit 1993 arbeitet er im Sachverständigen-Ingenieur-Büro Häcker mit.
Er erstellte seit diesem Zeitpunkt Gutachten über Fahrzeugschäden, Fahrzeugbewertungen, sowie Gutachten zur Unfallanalyse.
Unsere Leistungen
Unfallgutachten
Sie haben einen unverschuldeten Unfall.
- Wir besichtigen Ihr Fahrzeug zu Hause oder in Ihrer Werkstatt.
- Wir stellen die Höhe des Unfallschadens fest.
- Ist Ihr Fahrzeug in der Werkstatt und der Reparaturumfang wird größer, dann führen wir eine Nachbesichtigung durch.
- Wir berechnen Ihnen die Wertminderung, wenn es möglich ist.
- Sie erhalten eine Kopie des Gutachtens.
- Bei wirtschaftlichen Totalschaden erhalten Sie von uns Restwertangebote.
Unfallrekonstruktion
Warum brauchen Sie die Unfallrekonstruktion?
- Aus den Eingangsdaten wird der mögliche Unfallhergang ermittelt.
- Es werden zur Unfallrekonstruktion anerkannte Berechnungsmethoden verwendet, z.B.: Anwendung des Impulssatzes, Berechnung der Kollisionsgeschwindigkeit aus den Deformationen
- Rekonstruktion des Unfallherganges erfolgt mit Hilfe eines Unfallrekonstrukionsprogrammes.
- Ziel der Rekonstruktion ist es, den möglichen Unfallhergang zu ermitteln.
- Die Ergebnisse der Unfallrekonstruktion geben Ihrem Rechtsanwalt ein Werkzeug in die Hand, um für Ihr Rechts zu kämpfen.
Havarieschäden
Aufnahme von Havarien
- Nach einem Lkw-Unfall führen wir folgende Aufgaben durch:
- Mengenmäßige Aufnahme der beschädigten Ware.
- Sicherung der nutzbaren Ware am Unfallort.
- Verwertung der noch nutzbaren Ware in Zusammenwirkung mit dem Verfügungsberechtigten der Ware.
- Die nutzbare Ware schnellstmöglich von der Unfallstelle in geeigneter Lager (z.B. Kühlhäuser) abtransportieren.
- Die Abschlußarbeit des Havariekommisar ist das Erstellen des Havarieberichtes.
Gebrauchtfahrzeug-Bewertung
Gebrauchtwagenbewertung
- Besichtigung des Gebrauchtfahrzeuges und Aufnahme der Ausstattung
- Aufnahme des Fahrzeugzustandes außen und innen
- Erstellung der Gebrauchtfahrzeugbewertung
Feststellung von Altschäden und Unfallschäden
- Sie wollen ein Gebrauchtfahrzeug kaufen.
- Wir untersuchen Ihr Fahrzeug auf Alt- und Vorschäden.
- Wir schauen nach Unregelmäßigkeiten an der Karosserie.
- Wir suchen nach äußeren Undichtheiten.
- Wir schätzen den äußeren Zustand des Fahrzeuges ein.
- Wir beraten Sie beim Kauf des Gebrauchtfahrzeuges, oder Sie erhalten von uns eine gutachterliche Einschätzung.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Was tun im Schadensfall?
Sie haben einen Unfall, dann heißt es zuerst die Ruhe bewahren.
Jetzt hängt alles von Ihrer Besonnenheit ab, ob Sie später auch Ihr gutes Recht durchsetzen können.
Ihre ersten Handlungen sind:
- Warnblickanlage einschaltenSicherheitsweste anlegen.
- Unfallstelle absichern.
- Bei Personenschäden rufen Sie unbedingt die Polizei.
- Leisten Sie erste Hilfe.
- Fordern Sie wenn nötig den Rettungsdienst an.
- Nutzen Sie die 5-W-Fragen bei dieser Meldung:
WO ist was passiert ? Notfallort, Straße, Ortsbeschreibung, markante Punkte
WAS ist passiert ? Kurze Schilderung der Notfallsituation
WIE VIELE Verletzte oder Erkrankte sind betroffen ?
WELCHE Verletzungen bzw. Erkrankungen liegen vor?
WARTEN auf Rückfragen
- Verlassen Sie auf keinen Fall den Unfallort.
- Notieren Sie sofort mögliche Unfallzeugen.
- Fotografieren Sie die Unfallstelle aus unterschiedlich Positionen.
Nach der Unfallaufnahme:
Sie sind nicht der Unfallverursacher.
Nehmen Sie sofort Kontakt mit einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen, bzw. Rechtsanwalt auf.
LASSEN SIE SICH AUF KEINEN FALL DIE SCHADENSBEHEBUNG VON DER VERSICHERUNG IHRES UNFALLGEGNERS AUS DER HAND NEHMEN.
Schadensgutachten lassen Sie beim unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer freien Wahl erstellen.
Gerne erstellen wir Ihnen auch ein Beweissicherungsgutachten.
Bei Bagadellschäden fertigen wir für Sie kostengünstige Kostenkalkulationen mit Beweisfotos.
Die Kosten für den eingeschalteten Rechtsanwalt und den Gutachter muss die Haftpflichtversicherung übernehmen.
Wichtige Unfalltipps:
- Holen Sie sich unbedingt vor dem Gespräch mit der Haftpflichtversicherung technischen Rat bei einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl und veranlassen Sie bei diesem ein Gutachten zu dem Schaden an Ihrem Fahrzeug.
- Beauftragen Sie einem im Verkehrsunfallrecht versierten Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen. Ihr Anwalt übernimmt dann die Kontaktaufnahme mit der Schädigerversicherung.
Der Kfz-Sachverständiger kann Ihnen Adressen von Rechtsanwälte in Ihrer Nähe nennen.
Kontakt
Sachverständigen-Ing.-Büro Häcker
Inhaber: Dipl.-Ing.(FH) Henry Hummel
Büro Eibenstock
Uhdestr. 3
08309 Eibenstock
Tel. 1: 03 77 52 / 20 12
Tel. 2: 03 77 52 / 82 08
Mobil: 01 73 57 63 086
Fax: 03 77 52 / 23 00
e-mail: ing.hummel@t-online.de
von der Ingenieurkammer Sachsen, Annenstraße 10, 01067 Dresden vereidigter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung und Straßenverkehrsunfälle bestellt
durch die IHK Saarland zertifizierter Havariekommissar
freier KFZ-Sachverständiger für Kfz-Unfall-Gutachten und Gebrauchtfahrzeugbewertung